Bildung(sgänge)

Website: Kompetenzzentrum Schiff und Hafen
Kurs: Kompetenzzentrum Schiff und Hafen
Buch: Bildung(sgänge)
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Datum: Freitag, 22. September 2023, 21:24

Binnenschifferinnen und Binnenschiffer - Berufsprofil

Personen und Güter werden von den Binnenschifferinnen und Binnenschiffern auf den Flüssen, Kanälen und Binnenseen transportiert. Sie achten in der Fahrtgastschifffahrt vor allem auf die gute Betreuung der Fahrgäste. Bei den Gütertransporten überwachen sie das Laden und Löschen der Transportgüter sowie den sicheren Transport. Dazu gehört auch die logistische Abwicklung mit all ihren Papieren.
Binnenschifferinnen und Binnenschiffer sind mit ihrem Schiff vertraut und führen auch kleine Reparaturen selbst durch.

Binnenschifferinnen und Binnenschiffer ...

  • führen und steuern unter Beachtung der Wasserstands- und Wetterverhältnisse sowie der Verkehrsregeln motorbetriebene Schiffe auf Binnengewässern
  • überwachen das Laden und Löschen der Transportgütern und wirken dabei mit
  • wickeln einen Transport mit all seinen Begleitpapieren sachlogisch ab
  • betreuen Fahrgäste und kontrollieren Fahrscheine
  • reinigen und warten das Schiff und halten seine Maschinenanlagen instand


Binnenschifferinnen und Binnenschiffer arbeiten für ...

  • Betriebe der Güter- und Personenbeförderung der Binnenschifffahrt
  • Selbstständige Partikuliere
  • Binnenhafenbetriebe


Der Beruf Binnenschiffer/in bzw. Binnenschiffer ist sehr abwechselungsreich und vielfältig. Er kann in den unterschiedlichsten Beeichen, z.B. Gütertransport, Personenschifffahrt, Fährbetrieb, ausgeübt werden. Die Verdienstmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einsatzgebiet.

Alles in allem - ein Beruf mit Zukunft.

Bildungsgangsdauer

3 Jahre
Der Unterricht findet im Schiffer-Berufskolleg RHEIN in 12-14-wöchigen Blöcken statt.

Kontakt zu Betrieben

Adress-Listen für die Suche nach Praktikums- oder Ausbildungsplätzen hält die Internetseite des Schulschiff Rhein vor: http://schulschiff-rhein.de

Binnenschifferinnen und Binnenschiffer- Prüfung

Beruflicher Abschluss: Facharbeiterbrief (Matrosenbrief)


Am Ende des 2. Ausbildungsjahres zum Binnenschiffer / zur Binnenschifferin findet die Zwischenprüfung statt. Die Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten 18. Monaten der Ausbildung (Betrieb, Schulschiff und Berufsschule) werden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft. Die Prüflinge erhalten zwei Arbeitsaufgaben (Themen: 1. Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen, 2. Mitwirken beim Führen von Schiffen) und müssen ein Fachgespräch von 15 Minuten führen. Die Zwischenprüfung dauert insgesamt drei Stunden.

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

Teil A: Praktische Prüfung:


Die Prüfung dauert mit einem Fachgespräch von etwa 30 Minuten höchstens insgesamt sieben Stunden. Der Prüfling soll Arbeitsaufgaben durchführen, die sich auf das "Mitwirken beim Führen von Schiffen" beziehen.

Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er

  • Arbeitsabläufe zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, durchführen und
  • die Arbeitsergebnisse kontrollieren sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann,


Des Weiteren soll der Prüfling zeigen, dass er

  • Schiffe an- und ablegen,
  • technische Einrichtungen bedienen, überwachen und pflegen,
  • Decksarbeiten ausführen,
  • Draht- und Tauwerk instand halten,
  • mit Rettungsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung umgehen und
  • Beiboote fahren kann

Teil B: Theoretische Prüfung:


1. Prüfungsbereich Nautik (120 Minuten, 30 %):

  • rechtliche Vorschriften auf Wasserstraßen
  • Verkehrsgeographie,
  • wasserbauliche Anlagen,
  • Navigationshilfsmittel;


2. Prüfungsbereich Schiffsbetriebstechnik (90 Minuten, 25 %):

  • Schiffskonstruktion,
  • Verhalten im Wasser,
  • Decksausrüstung,
  • Be- und Entladung sowie Transport,
  • Sicherheitsvorschriften,
  • Schiffsbetriebswirtschaft;


3. Prüfungsbereich Maschinen- und Motorentechnik (90 Minuten, 25 %):

  • Antriebstechnik,
  • Vortriebstechnik,
  • Elektrotechnik,
  • Hydraulik,
  • Pneumatik;


4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 20 %):
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen.

Bestehen der Abschlussprüfung:


Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in der praktischen und in der theoretischem Prüfungsteil mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat. Im schriftlichen Teil muss er mindestens in drei Bereichen die Note "ausreichend" erhalten haben. Im vierten Bereich darf er kein ungenügend bekommen.

Hat der Prüfling die Abschlussprüfung bestanden bekommt er den Facharbeiterbrief (Matrosenbrief) von der Industrie- und Handelskammer.

Schulischer Abschluss:
Berufsschulabschlusszeugnis / Berufschulabschlusszeugnis mit mittlerer Reife


Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung zur Binnenschifferin / zum Binnenschiffer vermitteln den Schülerinnen und Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) verbunden mit dem Berufsschulabschluss.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende der Ausbildung den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen. Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus den gebildeten Mittelwerten der Einzelnoten.

Der Berufsschulabschluss ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.

Den Berufsschulabschluss mit mittlerer Reife (Fachoberschulreife) erwerben die Schülerinnen und die Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

Binnenschifferinnen und Binnenschiffer plus Fachhochschulreife

Voraussetzungen

Erfüllung der Vollzeitschulpflicht mit Realschulabschluss (Mittlere Bildungsabschluss bzw. Fachoberschulreife)

Unterricht

Die Auszubildenden zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer besuchen ein mal im Jahr einen Unterrichtsblock von12 bis 14 Wochen. Pro Woche werden sie 39 Unterrichtsstunden beschult.

Der Unterricht im Bildungsgang "Binnenschifferinnen und Binnenschiffer" wird im berufsbezogenen Lernbereich, im berufsübergreifenden Lernbereich und im Differenzierungsbereich erteilt. Die Lernbereiche tragen gemeinsam zur Entwicklung umfassender Handlungskompetenz bei.

Der berufsbezogene Lernbereich fasst die Unterrichtsfächer mit den Lernfeldern zusammen, die im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifizierung dienen.

Die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs ergänzen die berufliche Qualifizierung und tragen darüber hinaus zur allgemeinen Kompetenzentwicklung bei, indem sie zentrale gesellschaftliche, kulturelle, ethische und religiöse Fragen in die Ausbildung einbeziehen. Der Sport dient zudem der Gesundheitsförderung.

Der Differenzierungsbereich ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Unterrichtsfächer und ihr Umfang ergeben sich aus der Stundentafel. Fächerübergreifende Projekte, ergänzende Lernaufgaben und individuelle Fördermaßnahmen ergänzen den Unterricht.

Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über Lernfächer und Lernfelder.

Stundentafel Binnenschiffer/in im SBKR
Unterrichtsstunden1. Jahr2. Jahr3. JahrSumme
I. Berufsbezogener Lernbereich (der Unterricht findet in Lernfeldern statt ==> siehe unten)
Schiffstechnische Arbeiten 60 120 200 300
Ladungs- und Transportprozesse 120 100 40 260
Schiffsbetriebsorganisation 100 60 40 280
Englisch
(plus 60 Stunden englischsprachigen Fachunterricht in drei Jahren)
40 40 60 140
Summe: 320 320 340 980
II. Differenzierungsbereich
Mathematik 60 60 60 180
Naturwissenschaft 30 30 40 100
Summe: 140 180 100 420
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation 60 60 60 180
Politik/Gesellschaftslehre 30 30 30 90
Religionslehre 30 30 30 90
Sport/Gesundheitsförderung 30 30 0 60
Summe: 150 150 120 420
Gesamtsumme: 560 560 560 1680

Binnenschifferinnen und Binnenschiffer -  Perspektiven


Das Lernen für Binnenschifferinnen und Binnenschiffer ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung nicht beendet. Die technische Entwicklung der Binnenschifffahrt, insbesondere die Fahrt mit Radar und GPS-Systemen, erfordern die Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung.

Während der Berufsausbildung wird der Binnenschifferin und dem Binnenschiffer das nötige Grundwissen vermittelt. Nach ihrer Berufsausbildung werden sie sich in aller Regel auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren (zum Beispiel als Steuermann/-frau, Maschinist/in oder Fährschiffer/in). Mit entsprechender Berufspraxis bieten sich betriebliche Aufstiegsmöglichkeiten an.

Die Aufstiegschancen in der Binnenschifffahrt sind aufgrund der bestehenden Altersstruktur des Personals gut. Mindestens jeder dritte Arbeitnehmer im fahrenden Personal hat eine Schiffsführer-Stelle inne.Im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen können viele Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder führenden Positionen führen (z.B. der Erwerb bestimmter Sprechfunkzeugnisse oder Patente beziehungsweise Befähigungszeugnisse zur Schiffsführung).


Aufstieg zum Schiffsführer/Kapitän


Voraussetzungen:

  • Erwerb eines Schiffsführerpatents
  • Übertragung einer Schiffsführer-Stelle durch den Arbeitgeber

Der Patenterwerb: Bedingungen und Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • 5jährige Fahrzeit als Mitglied der Decksmannschaft eines Binnenschiffes, davon mindestens ein Jahr als Matrose oder als Inhaber einer höherrangigeren Funktion
  • Allgemeine körperliche Eignung zum Schiffsführer
  • Besondere Eignung: Ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen (Nachweis durch ärztliches Zeugnis erforderlich)
  • Nautische Befähigung sowie ausreichende Kenntnis der einschlägigen Verordnungen und der Wasserstraßen, insbesondere derjenigen Strecken, für die das Patent beantragt wird.
  • Eignung zum Vorgesetzten einer Schiffsmannschaft

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre nehmen fast alle Bewerber um ein Patent zur Vorbereitung auf die Patentprüfung an einem mehrwöchigen Fortbildungslehrgang teil.

Der Unterricht in den Fortbildungslehrgängen erstreckt sich auf die für die verantwortliche Führung eines Binnenschiffes wichtigen Fachgebiete:

  • Strecken- und Fahrkunde,
  • Signale und Fahrregeln
  • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Schiffbau, Schiffsstabilität
  • Schifffahrtspolizeivorschriften
  • Motorenkunde
  • Elektrotechnik
  • Havariekunde Sicherheitstechnik / UVV
  • Ladungskunde Transport gefährlicher Güter / ADNR
  • Schiffseiche Binnenschifffahrtsgesetz
  • Funkdienste in der Binnenschifffahrt
  • Schiffspapiere

Ferner erhält der Lehrgangsteilnehmer eine Unterweisung in „Erster Hilfe" gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe" (VBG 109).

Studium / Ausbildung zum Bachelor und zum Master


Nach erfolgreichem Abschlus des Bildungsganges "Binnenschiffer/in mit Fachhochschulreife" kann an einer Fachhochschule oder einer Universität studiert werden. Hier bieten sich für den/die gelernte/n Binnenschiffer/in ein Studium im Bereich der Logistik, des Boots- und Schiffbau sowie im Bereich der Wirtschaft an. Viele Reedereien such Fachkräfte aus dem bereich Logistik und Wirtschaft, die auch in der Binnenschifffahrt zu Hause sind. Hier gibt es die Chance eines vielfältigen Aufstiegs.

Fachkraft für Hafenlogistik - Berufsprofil


Mit dem neuen Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik erhalten Betriebe in den See- und Binnenhäfen eine Ausbildungsmöglichkeit, um ihren qualifizierten Nachwuchs entsprechend ihrem konkreten Bedarf auszubilden.

Häfen sind „Dreh- und Angelpunkte“ entlang zunehmend vernetzter Transportketten. Seehäfen sind Schnittstellen zwischen dem Seeverkehr sowie verschiedenen anderen Verkehrsgewerben und Verkehrsträgern als auch wichtige Umschlagszentren des deutschen Außenhandels.

Auch die Binnenhäfen sind heute mehr als nur Umschlagplätze – sie sind Schnittpunkte in der logistischen Prozesskette. Vor diesem Hintergrund erlangen die Hafenlogistik und die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte zunehmende Bedeutung. In Häfen als Bindeglied zwischen Seen, Flüssen, Kanälen, Straßen, dem Schienen- und Luftverkehr werden unterschiedlichste Funktionen innerhalb des Güter- und Informationsflusses ausgeführt. Dabei müssen Waren- und Informationsflüsse so aisgeführt, dass ein reibungsloser und marktorientierter Ablauf entlang der gesamten Transportkette gewährleistet ist.

Insbesondere Containerschiffe gewinnen neben den Mehrzweckfrachtschiffen zunehmend an Bedeutung, weil aufgrund der systembedingten Vorzüge immer mehr Waren in Containern transportiert werden. Hieraus erwachsen auch neue Anforderungen an die beschäftigten Fachkräfte.

Der Beruf Fachkraft für Hafenlogistik ist sehr abwechselungsreich und vielfältig. Er wird sowohl in den Binnenhäfen als auch in Seehäfen ausgeübt. Die Verdienstmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einsatzgebiet und dem verantwortungsbereich vom Lageristen bis zum Hafenmeister.

Alles in allem - ein Logistikberuf mit Zukunft.

Fachkraft für Hafenlogistik - Prüfungsinhalte


Beruflicher Abschluss: Facharbeiterbrief


Am Ende des 2. Ausbildungsjahres zur Fachkraft für Hafenlogistik findet die Zwischenprüfung statt. Die Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten 18. Monaten der Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) werden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft. Die Prüflinge erhalten zwei Arbeitsaufgaben aus den Bereichen:

1. Durchführen einer Containerinspektion,
2. Durchführen einer Güterkontrolle und einer Probenahme,
3. Durchführen und Dokumentieren einer Güterannahme oder
4. Einlagern von Gütern.

Die praktische Zwischenprüfung soll 90 Minuten nicht überschreiten. Die theoretische Zwischenprüfung bezieht sich auf den praktischen Teil und beträgt höchstens 120 Minuten.

Durch die Durchführung der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel, technische Unterlagen sowie Informations-, Kommunikations- und Dokumentations-Systeme nutzen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz anwenden sowie kundenorientiert handeln kann.

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Abschlussprüfung erstreckt sich im Ausbildungsbetrieb erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Praktische Prüfung:


Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden drei Arbeitsaufgaben, die aus mehreren Teilen bestehen können, durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:

1. Erstellen einer Ladungsplanung,
2. Umschlagen von Gütern,
3. Lagern von Gütern oder
4. Behandeln von Gütern.

Durch die Durchführung der Arbeitsaufgaben, deren Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, rechtlicher und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen, Arbeitsmittel einsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie seine Vorgehensweise begründen kann. Des Weiteren soll der Prüfling zeigen, dass er logistische Prozesse berücksichtigen, Maßnahmen zur Werterhaltung und Mängelbeseitigung veranlassen und durchführen, Dokumente und Papiere bearbeiten sowie mit Gefahrgut umgehen kann.

Theoretische Prüfung:


1. Prüfungsbereich Güterumschlag (150 Minuten, 50%)
  • Ladungsplanung
  • Be- und Entladen von Transportmitteln
  • Umgang mit Containern
  • Ladungssicherung
  • Umschlags- und Versandpapiere
  • Umgang mit Gefahrgut


2. Prüfungsbereich Lagerung und Güterkontrolle (90 Minuten, 30%)
  • Ein- und Auslagerung
  • Kontrolle und Dokumentation
  • Güterbearbeitung und werterhaltende Maßnahmen


3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 20%)
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen.

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bestehen der Abschlussprüfung:


Die Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Des Weiteren darf weder in einer der Arbeitsaufgaben des praktischen Teils noch in dem weiteren schriftlichen Prüfungsbereich eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

Schulischer Abschluss:
Berufsschulabschlusszeugnis / Berufschulabschlusszeugnis mit mittlerer Reife


Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik vermitteln den Schülerinnen und Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) verbunden mit dem Berufsschulabschluss.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende der Ausbildung den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen. Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus den gebildeten Mittelwerten der Einzelnoten.

Der Berufsschulabschluss ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.

Den Berufsschulabschluss mit mittlerer Reife (Fachoberschulreife) erwerben die Schülerinnen und die Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

Fachkraft für Hafenlogistik - Perspektiven


Die "Fachkraft für Hafenlogistik" erledigt den Warenumschlag im Hafen. Sie kontrolliert die ein- und ausgehenden Ladungen, plant, organisiert und führt den Weitertransport der Güter durch oder lagert sie sachgemäß ein.

Sie kontrolliert und ergänzt die Frachtpapiere und führt dabei die Frachtberechnungen durch.

Mit diesen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist die "Fachkraft für Hafenlogistik" in vielen Bereichen der Logistik und Wirtschaft einsetzbar.

Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, damit sich die "Fachkraft für Hafenlogistik" spezialisieren kann, z. B. in den Bereichen:

  • Lager- und Verkehrsplanung
  • EDV im Verkehrs- und Speditionswesen
  • Europäische Logistik


Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a. zum/zur:

  • Ausbilder/-in
  • Hafenfacharbeiter/-in
  • Verkehrsfachwirt/-in
  • Fachkaufmann/-frau Vorratswirtschaft
  • Betriebswirt/-in oder Fachwirt/-in


Nach dem Besuch einer Fachoberschule und den Erwerb der Fachhochschulreife ist das Studium an einer Fachhochschule möglich, u.a. im Studiengang:

  • Dipl.-Betriebswirt/-in

Bootsbauerin und Bootsbauer - Berufsprofil

In der Schifffahrt gibt es unterschiedliche Wasserfahrzeuge wie Motor- oder Segelboote, Yachten, Sportboote (z.B. Ruderboote und Kajaks) oder Fischereiboote. Bootsbauerinnen und Bootsbauer fertigen diese Wasserfahrzeuge. Dabei bearbeiten sie verschiedene Materialien, wie Kunststoff, Holz und Metall, fertigen Rümpfe, Decks- und Aufbauten und fügen diese Teile dann zu kompletten Booten oder Yachten zusammen. Anschließend wird der Innenausbau und der Einbau von technischen Anlagen und Systemen vorgenommen.
Neben dem Neubau der Boote und Yachten werden auch ältere Wasserfahrzeuge umgebaut, repariert, gewartet und gepflegt.



Besonderheit:
Die Ausbildung zum Bootsbauer, zur Bootsbauerin wird in zwei Fachrichtungen angeboten.

Bootsbauer/Bootsbauerin Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau
Bootsbauer/Bootsbauerin Fachrichtung Technik


Es handelt sich um anerkannte Ausbildungsberufe (duale Berufsausbildung). Sie werden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Die Ausbildungsdauer beträgt jeweils 3,5 Jahre. Lernorte sind der Betrieb und die Berufsschule.

Während der beiden ersten Ausbildungsjahre erwerben die Auszubildenden aller Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Vertiefung des Wissens in der jeweiligen Fachrichtung.

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau stellen überwiegend Boote, Yachten und andere Nutzfahrzeuge der Binnen- und Seeschifffahrt her. Daneben führen sie Instandsetzungs- und Umbauarbeiten durch.

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik montieren und warten technische und elektrotechnische Einrichtungen von Booten, Yachten und anderen Nutzfahrzeugen der Binnen- und Seeschifffahrt. Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik prüfen technische Anlagen und Systeme, stellen Störungsursachen fest und beheben sie.


Bootsbauerin und Bootsbauer - Prüfungsinhalte

Beruflicher Abschluss: Facharbeiterbrief / Gesellenbrief

Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung (alle Fachrichtungen)

Am Ende des 2. Ausbildungsjahres zur Bootsbauerin / zum Bootsbauer findet Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung statt. Die Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten 18. Monaten der Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) werden vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer geprüft.

Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sieben Stunden den Arbeitsauftrag I durchführen und während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf das Prüfungsstück beziehen, schriftlich innerhalb von 60 Minuten bearbeiten.

Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
Herstellen eines Bauteils unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken, lösbarer und unlösbarer Verbindungstechniken einschließlich Vorbehandeln von Oberflächen unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Der Prüfling soll nachweisen, dass er Arbeitsschritte planen und festlegen, Arbeitsmittel festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Fertigungsverfahren auswählen, Werkstoffe, Materialien und Zubehör be- und verarbeiten, Verbindungen herstellen, Werkzeuge, Geräte und Maschinen einsetzen, Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen, die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann.

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung / Gesellenprüfung. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau

Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

1. Arbeitsauftrag II
2. Planung und Fertigung
3. Montage und Instandhaltung
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
(Zeit: 24 Stunden, Prüfungsanteil: 35%)
(Zeit: 120 Minuten, Prüfungsanteil: 15%)
(Zeit: 120 Minuten, Prüfungsanteil: 15%)
(Zeit: 60 Minuten, Prüfungsanteil: 10%)


Hinzu kommen aus dem Prüfungsteil 1 der Arbeitsauftrag I mit 25% Prüfungsanteil


Der Prüfling soll im Arbeitsauftrag II nachweisen, dass er Aufträge erfassen, Arbeitsabläufe planen, Fertigungsmethoden für strukturgebende und statisch relevante Bauteile festlegen, Rumpfteile oder Baugruppen aus unterschiedlichen Materialien herstellen oder instand setzen, Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung festlegen und Oberflächen behandeln, Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden, Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen, die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann.
Der Prüfling soll innerhalb von 24 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen, mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber in 20 Minuten ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen.

Der Prüfling soll im Bereich „Planung und Fertigung“ schriftlich in 120 Minuten anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er Auftragsdaten bearbeiten und Informationen auswerten, Zeichnungen und Aufrisse anfertigen, Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Fertigungsverfahren festlegen, Aufbau, Funktion und Einsatz von Werkzeugen und Maschinen unterscheiden, Planungsunterlagen zur Herstellung von Bootsrümpfen, Decks, Innenausbauten, Aufbauten, oder Formen erstellen, oder Planungsunterlagen zur Reparatur von Booten erstellen, Oberflächenherstellung darstellen, qualitätssichernde Maßnahmen festlegen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Der Prüfling soll im Bereich „Montage und Instandhaltung“ schriftlich in 120 Minuten anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er Luken, Fenster und Decksbeschläge montieren, Masten aufstellen, ausrichten und sichern, technische Geräte, Anlagen und Systeme einbauen, Oberflächen prüfen und instand setzen, Instandhaltungsarbeiten durchführen, Boote transportieren und lagern kann.

Der Prüfling soll im Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ schriftlich in 60 Minuten anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen im Gesamtergebnis, im Ergebnis von Teil 2, im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II und mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ sowie in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Technik

Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

1. Arbeitsauftrag II
2. Planung, Montage und Installation
3. Störungssuche und Instandsetzung
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
(Zeit: 24 Stunden, Prüfungsanteil: 35%)
(Zeit: 120 Minuten, Prüfungsanteil: 15%)
(Zeit: 120 Minuten, Prüfungsanteil: 15%)
(Zeit: 60 Minuten, Prüfungsanteil: 10%)


Hinzu kommen aus dem Prüfungsteil 1 der Arbeitsauftrag I mit 25% Prüfungsanteil


Der Prüfling soll im Arbeitsauftrag II nachweisen, dass er Aufträge erfassen, Arbeitsabläufe planen, technische Anlagen, Systeme und Bordeinrichtungen montieren, Funktionsprüfungen durchführen, technische Anlagen und Systeme ein- oder auswintern, Störungen feststellen und beheben, Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden, Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen, die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann.
Der Prüfling soll vier Arbeitsproben durchführen, mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in höchstens 20 Minuten erfolgen.

Der Prüfling soll im Bereich „Planung, Montage und Installation“ schriftlich in 120 Minuten anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er Aufbau und Funktionen von technischen Anlagen und Systemen darstellen, Auftragsdaten bearbeiten und Informationen auswerten, Zeichnungen und Pläne anfertigen und anwenden, Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Montageverfahren festlegen, Aufbau, Funktion und Einsatz von Werkzeugen und Maschinen unterscheiden, Planungsunterlagen zur Montage, Installation und Wartung von technischen Anlagen und Systemen erstellen, qualitätssichernde Maßnahmen festlegen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Der Prüfling soll im Bereich „Störungssuche und Instandsetzung“ schriftlich in 120 Minuten anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er Ursachen von Störungen an technischen Anlagen und Systemen feststellen, Planungsunterlagen zur Instandsetzung und Veränderung von technischen Anlagen erstellen, Service- und Wartungspläne erstellen, Schäden an Riggsystemen beurteilen, Planungsunterlagen zur Vermeidung von Schäden erstellen, qualitätssichernde Maßnahmen festlegen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Der Prüfling soll im Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ schriftlich in 60 Minuten anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen im Gesamtergebnis, im Ergebnis von Teil 2, im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II und mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ sowie in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.


Schulischer Abschluss:
Berufsschulabschlusszeugnis / Berufschulabschlusszeugnis mit mittlerer Reife


Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung zur Bootsbauerin / zum Bootsbauer vermitteln den Schülerinnen und Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) verbunden mit dem Berufsschulabschluss.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende der Ausbildung den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen. Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus den gebildeten Mittelwerten der Einzelnoten.

Der Berufsschulabschluss ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.

Den Berufsschulabschluss mit mittlerer Reife (Fachoberschulreife) erwerben die Schülerinnen und die Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.


Bootsbauerin und Bootsbauer - Perspektiven


Diese gelten gleichermaßen für die Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau sowie die Fachrichtung Technik.

Der steigende Wunsch nach Freizeitgestaltung auf dem Wasser geben dem Bootsbau ebensoviel Antrieb, wie die Verbesserungen in der Herstellung von Booten durch neue Technologien und neue Werkstoffe. Der Bedarf an Sportbooten aller Größen, aller Arten und aus allen Bootsbauwerkstoffen steigt ständig. Daneben bleibt der Bedarf an Nutzfahrzeugen. Durch die Mischung von gewünschten und benötigten Booten bleibt der Beruf weitgehend krisenfest.

Bootsbauer/innen arbeiten nach abgeschlossener Berufsausbildung in Boots- und Yachtwerften, Reparaturbetrieben von Booten und Yachten, oder auch im Bootsverleih und in Bootshäusern.

Weiterbildung für Bootsbauer/innen ist eine kontinuierliche Notwendigkeit, da Geräte und Maschinen ständig neu entwickelt, die bestehender Bearbeitungsverfahren verbessert und neue Werkstoffe verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Kunststofftechnik.

Neues lernen und dazu lernen wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen).

Nach entsprechender Berufspraxis bieten sich für Bootsbauer/innen eine Reihe betrieblicher Aufstiegsmöglichkeiten. Sie können zum Beispiel als Vorarbeiter/innen, Werkstattleiter/innen oder Betriebsleiter/innen tätig werden. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die eigene berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen.

Bereits als Geselle hat eine Bootsbauerin bzw. ein Bootsbauer im Bereich des Handwerks die Möglichkeit, einen Betrieb mit dem Schwerpunkt "Service" zu eröffnen.

Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung dürfen Bootsbauer/innen auch ausbilden.

Nach abgelegter Meisterprüfung - Voraussetzung ist der Nachweis entsprechend vorgeschriebener Berufspraxis - haben Bootsbauer/innen im Bereich des Handwerks auch die Möglichkeit, einen eigenen Betrieb aufzubauen.

Nach dem Besuch einer Fachschule kann der Titel "Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Holztechnik" erworben werden.

Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife kann die Bootsbauerin oder der Bootsbauer mit einem erfolgreichen Studium an einer Fachhochschule oder Universität den Titel Bachelor sowie Master auf dem Gebiet der Schiffstechnik erreichen.