Bildung(sgänge)
Binnenschifferinnen und Binnenschiffer- Prüfung
Beruflicher Abschluss: Facharbeiterbrief (Matrosenbrief)
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres zum Binnenschiffer / zur Binnenschifferin findet die Zwischenprüfung statt. Die Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten 18. Monaten der Ausbildung (Betrieb, Schulschiff und Berufsschule) werden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft. Die Prüflinge erhalten zwei Arbeitsaufgaben (Themen: 1. Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen, 2. Mitwirken beim Führen von Schiffen) und müssen ein Fachgespräch von 15 Minuten führen. Die Zwischenprüfung dauert insgesamt drei Stunden.
Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Teil A: Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert mit einem Fachgespräch von etwa 30 Minuten höchstens insgesamt sieben Stunden. Der Prüfling soll Arbeitsaufgaben durchführen, die sich auf das "Mitwirken beim Führen von Schiffen" beziehen.
Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er
- Arbeitsabläufe zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, durchführen und
- die Arbeitsergebnisse kontrollieren sowie
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann,
Des Weiteren soll der Prüfling zeigen, dass er
- Schiffe an- und ablegen,
- technische Einrichtungen bedienen, überwachen und pflegen,
- Decksarbeiten ausführen,
- Draht- und Tauwerk instand halten,
- mit Rettungsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung umgehen und
- Beiboote fahren kann
Teil B: Theoretische Prüfung:
1. Prüfungsbereich Nautik (120 Minuten, 30 %):
- rechtliche Vorschriften auf Wasserstraßen
- Verkehrsgeographie,
- wasserbauliche Anlagen,
- Navigationshilfsmittel;
2. Prüfungsbereich Schiffsbetriebstechnik (90 Minuten, 25 %):
- Schiffskonstruktion,
- Verhalten im Wasser,
- Decksausrüstung,
- Be- und Entladung sowie Transport,
- Sicherheitsvorschriften,
- Schiffsbetriebswirtschaft;
3. Prüfungsbereich Maschinen- und Motorentechnik (90 Minuten, 25 %):
- Antriebstechnik,
- Vortriebstechnik,
- Elektrotechnik,
- Hydraulik,
- Pneumatik;
4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 20 %):
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen.
Bestehen der Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in der praktischen und in der theoretischem Prüfungsteil mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat. Im schriftlichen Teil muss er mindestens in drei Bereichen die Note "ausreichend" erhalten haben. Im vierten Bereich darf er kein ungenügend bekommen.
Hat der Prüfling die Abschlussprüfung bestanden bekommt er den Facharbeiterbrief (Matrosenbrief) von der Industrie- und Handelskammer.
Schulischer Abschluss:
Berufsschulabschlusszeugnis / Berufschulabschlusszeugnis mit mittlerer Reife
Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung zur Binnenschifferin / zum Binnenschiffer vermitteln den Schülerinnen und Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) verbunden mit dem Berufsschulabschluss.
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende der Ausbildung den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen. Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus den gebildeten Mittelwerten der Einzelnoten.
Der Berufsschulabschluss ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.
Den Berufsschulabschluss mit mittlerer Reife (Fachoberschulreife) erwerben die Schülerinnen und die Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.