Bildung(sgänge)

Fachkraft für Hafenlogistik - Prüfungsinhalte


Beruflicher Abschluss: Facharbeiterbrief


Am Ende des 2. Ausbildungsjahres zur Fachkraft für Hafenlogistik findet die Zwischenprüfung statt. Die Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten 18. Monaten der Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) werden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft. Die Prüflinge erhalten zwei Arbeitsaufgaben aus den Bereichen:

1. Durchführen einer Containerinspektion,
2. Durchführen einer Güterkontrolle und einer Probenahme,
3. Durchführen und Dokumentieren einer Güterannahme oder
4. Einlagern von Gütern.

Die praktische Zwischenprüfung soll 90 Minuten nicht überschreiten. Die theoretische Zwischenprüfung bezieht sich auf den praktischen Teil und beträgt höchstens 120 Minuten.

Durch die Durchführung der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel, technische Unterlagen sowie Informations-, Kommunikations- und Dokumentations-Systeme nutzen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz anwenden sowie kundenorientiert handeln kann.

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Abschlussprüfung erstreckt sich im Ausbildungsbetrieb erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Praktische Prüfung:


Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden drei Arbeitsaufgaben, die aus mehreren Teilen bestehen können, durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:

1. Erstellen einer Ladungsplanung,
2. Umschlagen von Gütern,
3. Lagern von Gütern oder
4. Behandeln von Gütern.

Durch die Durchführung der Arbeitsaufgaben, deren Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, rechtlicher und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen, Arbeitsmittel einsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie seine Vorgehensweise begründen kann. Des Weiteren soll der Prüfling zeigen, dass er logistische Prozesse berücksichtigen, Maßnahmen zur Werterhaltung und Mängelbeseitigung veranlassen und durchführen, Dokumente und Papiere bearbeiten sowie mit Gefahrgut umgehen kann.

Theoretische Prüfung:


1. Prüfungsbereich Güterumschlag (150 Minuten, 50%)
  • Ladungsplanung
  • Be- und Entladen von Transportmitteln
  • Umgang mit Containern
  • Ladungssicherung
  • Umschlags- und Versandpapiere
  • Umgang mit Gefahrgut


2. Prüfungsbereich Lagerung und Güterkontrolle (90 Minuten, 30%)
  • Ein- und Auslagerung
  • Kontrolle und Dokumentation
  • Güterbearbeitung und werterhaltende Maßnahmen


3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 20%)
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen.

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bestehen der Abschlussprüfung:


Die Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Des Weiteren darf weder in einer der Arbeitsaufgaben des praktischen Teils noch in dem weiteren schriftlichen Prüfungsbereich eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

Schulischer Abschluss:
Berufsschulabschlusszeugnis / Berufschulabschlusszeugnis mit mittlerer Reife


Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik vermitteln den Schülerinnen und Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) verbunden mit dem Berufsschulabschluss.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende der Ausbildung den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen. Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus den gebildeten Mittelwerten der Einzelnoten.

Der Berufsschulabschluss ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.

Den Berufsschulabschluss mit mittlerer Reife (Fachoberschulreife) erwerben die Schülerinnen und die Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.