Binnenschifferinnen und Binnenschiffer -  Perspektiven


Das Lernen für Binnenschifferinnen und Binnenschiffer ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung nicht beendet. Die technische Entwicklung der Binnenschifffahrt, insbesondere die Fahrt mit Radar und GPS-Systemen, erfordern die Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung.

Während der Berufsausbildung wird der Binnenschifferin und dem Binnenschiffer das nötige Grundwissen vermittelt. Nach ihrer Berufsausbildung werden sie sich in aller Regel auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren (zum Beispiel als Steuermann/-frau, Maschinist/in oder Fährschiffer/in). Mit entsprechender Berufspraxis bieten sich betriebliche Aufstiegsmöglichkeiten an.

Die Aufstiegschancen in der Binnenschifffahrt sind aufgrund der bestehenden Altersstruktur des Personals gut. Mindestens jeder dritte Arbeitnehmer im fahrenden Personal hat eine Schiffsführer-Stelle inne.Im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen können viele Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder führenden Positionen führen (z.B. der Erwerb bestimmter Sprechfunkzeugnisse oder Patente beziehungsweise Befähigungszeugnisse zur Schiffsführung).


Aufstieg zum Schiffsführer/Kapitän


Voraussetzungen:

  • Erwerb eines Schiffsführerpatents
  • Übertragung einer Schiffsführer-Stelle durch den Arbeitgeber

Der Patenterwerb: Bedingungen und Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • 5jährige Fahrzeit als Mitglied der Decksmannschaft eines Binnenschiffes, davon mindestens ein Jahr als Matrose oder als Inhaber einer höherrangigeren Funktion
  • Allgemeine körperliche Eignung zum Schiffsführer
  • Besondere Eignung: Ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen (Nachweis durch ärztliches Zeugnis erforderlich)
  • Nautische Befähigung sowie ausreichende Kenntnis der einschlägigen Verordnungen und der Wasserstraßen, insbesondere derjenigen Strecken, für die das Patent beantragt wird.
  • Eignung zum Vorgesetzten einer Schiffsmannschaft

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre nehmen fast alle Bewerber um ein Patent zur Vorbereitung auf die Patentprüfung an einem mehrwöchigen Fortbildungslehrgang teil.

Der Unterricht in den Fortbildungslehrgängen erstreckt sich auf die für die verantwortliche Führung eines Binnenschiffes wichtigen Fachgebiete:

  • Strecken- und Fahrkunde,
  • Signale und Fahrregeln
  • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Schiffbau, Schiffsstabilität
  • Schifffahrtspolizeivorschriften
  • Motorenkunde
  • Elektrotechnik
  • Havariekunde Sicherheitstechnik / UVV
  • Ladungskunde Transport gefährlicher Güter / ADNR
  • Schiffseiche Binnenschifffahrtsgesetz
  • Funkdienste in der Binnenschifffahrt
  • Schiffspapiere

Ferner erhält der Lehrgangsteilnehmer eine Unterweisung in „Erster Hilfe" gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe" (VBG 109).

Studium / Ausbildung zum Bachelor und zum Master


Nach erfolgreichem Abschlus des Bildungsganges "Binnenschiffer/in mit Fachhochschulreife" kann an einer Fachhochschule oder einer Universität studiert werden. Hier bieten sich für den/die gelernte/n Binnenschiffer/in ein Studium im Bereich der Logistik, des Boots- und Schiffbau sowie im Bereich der Wirtschaft an. Viele Reedereien such Fachkräfte aus dem bereich Logistik und Wirtschaft, die auch in der Binnenschifffahrt zu Hause sind. Hier gibt es die Chance eines vielfältigen Aufstiegs.