Binnenschifferinnen und Binnenschiffer- Prüfung

Beruflicher Abschluss: Facharbeiterbrief (Steuermann/-frau)


Am Ende des 2. Ausbildungsjahres zum Binnenschiffer / zur Binnenschifferin findet die Abschlussprüfung Teil 1 (GAP-T1) statt.
Mit bestandener GAP-T1 und ausreichend Fahrzeit wird der Matrosenbrief ausgestellt.

Der Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf

1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten vier Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten zwei Jahren der Ausbildung (Betrieb, Schulschiff und Berufsschule) werden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft. Die Prüflinge erhalten drei Arbeitsaufgaben (je 90 min) aus dem Bereich „Betrieb von Binnenschiffen und Sicherheit auf Binnenschiffen“ und müssen jeweils ein Fachgespräch von 10 Minuten führen. Die Zwischenprüfung dauert insgesamt 210 Minuten.
Das Ergebnis der GAP-T1 geht mit 40% in das Gesamtergebnis mit ein.


Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung Teil 2. Sie besteht ebenfalls aus einem praktischen und einem theoretischen Teil in den Prüfungsschwerpunkten „Störungsanalyse und Instandsetzung und einem der Schwerpunkte „Frachtschifffahrt“ oder „Personenschifffahrt“.

Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten, die sich in ihrer Gesamtheit auf sämtliche in Gebiete Hydrauliksysteme oder das Gebiet mechanische und technische Anlagen beziehen. Die Aufgaben sind praxisbezogen.

Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgaben beträgt insgesamt 120 Minuten. Für die Durchführung der auftragsbezogenen Fachgespräche beträgt sie insgesamt höchstens 30 Minuten. Für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt sie 90 Minuten.

Der Prüfling soll dabei zeigen

  • auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,

  • Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren,

  • Arbeitsmittel und Werkzeuge auszuwählen,

  • Störungen und Schäden an Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung technischer Unterlagen einzugrenzen und ihre Ursachen zu identifizieren,

  • Störungen und Schäden an Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung des Aufbaus und der Funktion von Bauteilen und Baugruppen zu beheben,

  • Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden an Maschinen und Anlagen einzuleiten,

  • durchgeführte Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden zu bewerten und zu dokumentieren,

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen sowie

  • wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und seine Vorgehensweise zu begründen.

Bestehen der Abschlussprüfung:


Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:

1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und

4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“

Hat der Prüfling die Abschlussprüfung bestanden und ausreichend Fahrzeiten während der Ausbildung, bekommt er den Facharbeiterbrief (Steuermann/-frau) von der Industrie- und Handelskammer.

Schulischer Abschluss:
Berufsschulabschlusszeugnis / Berufschulabschlusszeugnis mit mittlerer Schulabschluss


Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung zur Binnenschifferin / zum Binnenschiffer vermitteln den Schülerinnen und Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) verbunden mit dem Berufsschulabschluss.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende der Ausbildung den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen. Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus den gebildeten Mittelwerten der Einzelnoten.

Der Berufsschulabschluss ist dem Erweiterten Ersten Schulabschluss  gleichwertig.

Den Berufsschulabschluss mit Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben die Schülerinnen und die Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.