Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtskapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtskapitän bzw. zur Binnenschifffahrtskapitänin und entsprechenden Fahrzeiten kann das Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben werden.

Mit der Berufsausbildung werden die Binnenschifffahrtskapitän/ Binnenschifffahrtskapitänin qualifiziert zum:

  • Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,
  • Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,
  • Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,
  • Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
  • Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
  • Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,
  • Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen,
  • Befördern von Personen,
  • Transportieren von Gütern,
  • Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und
  • Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen.

Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren bei der Ausübung der beruflichen Aufgaben ein.

Bildungsgangsdauer

3,5 Jahre
Der Unterricht findet im Schiffer-Berufskolleg RHEIN in 12-14-wöchigen Blöcken statt.

Kontakt zu Betrieben

Adress-Listen für die Suche nach Praktikums- oder Ausbildungsplätzen hält die Internetseite des Schulschiff Rhein vor: http://schulschiff-rhein.de